Kanzlei Thomas Schmidt, Rechtsanwalt und Dipl. Volkswirt


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Arbeitsrecht

damit ArbeitnehmerInnen zu ihrem Recht kommen

Beratung

 

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Die Kanzlei Thomas Schmidt bietet Beratungsleistungen insbesondere für Betriebsräte an. Schwerpunkte sind die Themen:

  • Angelegenheiten des Wirtschaftsausschusses
  • Konzernfragen
  • Fusionen
  • Spaltungen
  • Betriebsübergänge
  • Outsourcing
  • Eurobetriebsräte
  • Aufsichtsräte
  • Corporate Governance

Jeder Betriebsrat hat die Möglichkeit gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG Sachverständige zu seiner Unterstützung (bzw. für den Wirtschaftsausschuss) hinzuzuziehen. Es bedarf dazu einer Verständigung mit dem Arbeitgeber, die gegebenenfalls durch das Arbeitsgericht ersetzt werden kann.

Folgende Schritte sind erforderlich:

Betriebsrat stellt zu einem bestimmten Thema Beratungsbedarf (rechtlich, wirtschaftlich, technologisch etc.) fest, der mit unternehmensangehörigen ExpertInnen nicht befriedigt werden kann.

  1. Er holt Angebot ein von einem oder mehreren Sachverständigen.
  2. Er bittet Arbeitgeber um Zustimmung.
  3. (Gegebenenfalls wird die Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzt.)
  4. In den Fällen des § 111 Satz 2 BetrVG bedarf es keiner Zustimmung des Arbeitgebers

Beschluss des Betriebsrats

 

 

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